Satzung
Die Mitgliedschaft kann nur von hauptberuflichen Ausschließlichkeitsvertretern erworben werden, deren Akquisitionserfolge im Wesentlichen auf ihrer eigenen persönlichen Vermittlungstätigkeit beruhen.
Der Erwerb der Mitgliedschaft ist abhängig von der Erfüllung der von Allianz Global Investors und der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG festgelegten Bestimmungen.
Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Hauptberufsvertreter zum Zeitpunkt der offiziellen Zuerkennung der Mitgliedschaft gekündigt, sein Erlöschen vereinbart oder es bereits beendet ist. Erfolgt das Ausscheiden eines Hauptberufsvertreters, weil er die Altersgrenze erreicht hat oder vorzeitig pensioniert wird, bleibt der Anspruch bestehen.
Die Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund aberkannt werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Kündigung des Vertragsverhältnisses im Jahr der Clubtagung.