Betriebsrenten ächzen unter Niedrigzinsen

Zusammenfassung
Die Bundesregierung plant eine Änderung der Grundlage für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen. Tobias C. Pross sieht in der Regelung eine Erleichterung für viele – insbesondere mittelständische – Unternehmen. Dennoch sollten Unternehmen sich auf ein länger anhaltendes Niedrigzinsumfeld einstellen. Die betriebliche Altersvorsorge werde zur Chefsache und sollte integraler Bestandteil des Risiko- und Liquiditätsmanagements werden. Sofern Unternehmen nicht rechtzeitig für ausreichende Kapitaldeckung sorgen, müssen Rentenverpflichtungen bei Fälligkeit aus dem operativen Geschäft finanziert werden – notfalls auch zulasten wichtiger Investitionen.
- Bundesregierung plant Berechnungsgrundlage des HGB-Rechnungszinses auf 10-jährigen Zinsdurchschnitt zu strecken
- Modellrechnung von AllianzGI: Anstieg der Pensionsverpflichtungen verringert sich bis 2018 um ca. 14 Prozentpunkte
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Rechnungszinses, der als Grundlage für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen anzusetzen ist. Der Gesetzentwurf, der in den kommenden Wochen im Bundestag und am 26. Februar im Bundesrat behandelt werden soll, sieht vor, dass zukünftig ein zehnjähriger anstelle eines siebenjährigen Durchschnitts der Marktzinsen als Grundlage für die Bemessung der Pensionsverpflichtungen für nach Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzierende Unternehmen gelten soll. Einer Modellrechnung von AllianzGI zufolge würde dadurch der HGB-Rechnungszins langsamer sinken und – ein gleichbleibendes Zinsniveau vorausgesetzt – 2018 bei ca. 3,37 % liegen. Das macht einen großen Unterschied: ohne die geplante Anpassung läge der Rechnungszins 2018 bei nur noch ca. 2,55 % und hätte zu einer ca. 29 prozentigen Erhöhung der Pensionsverpflichtungen1 seit 2014 geführt. Mit der geplanten zehnjährigen Durchschnittsbildung würden die Pensionsverpflichtungen bis 2018 lediglich um ca. 15 % steigen.
Tobias C. Pross, Head of EMEA Allianz Global Investors, sagt: "Diese neue Regelung würde vielen – insbesondere mittelständischen – Unternehmen Erleichterung verschaffen. Allerdings kauft diese Lösung nur Zeit: die Pensionsverpflichtungen stiegen zwar nicht so schnell an, das ändert aber nichts daran, dass Unternehmen diese Gefahr in ihren Pensionsverpflichtungen entschärfen müssen. Sie sollten sich auf ein länger anhaltendes Niedrigzinsumfeld einstellen. Die bAV wird damit zur Chefsache und sollte integraler Bestandteil des Risiko- und Liquiditätsmanagements sein."
Pensionsverpflichtungen häufig nicht mit Kapital gegenfinanziert
Schätzungsweise ist gerade einmal die Hälfte aller in deutschen Unternehmen/Kreditinstituten bestehenden Pensionsverpflichtungen mit bedarfsgerechtem Kapital gegenfinanziert. Viele Unternehmen verfügen sogar über gar keine Rückdeckung. Das ist problematisch. Denn sofern Unternehmen nicht rechtzeitig für eine ausreichende Kapitaldeckung sorgen, müssen die Rentenverpflichtungen bei Fälligkeit aus dem operativen Geschäft finanziert werden – unabhängig von der Geschäftsentwicklung und notfalls auch zulasten wichtiger Investitionen.
Sorge um schwächere Eigenkapitalbasis
Die Folge ist, dass die Eigenkapitalbasis von Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge geschwächt werden kann. Insbesondere im Bankensektor kann das Auswirkungen auf die in Basel III enthaltenen Eigenkapitalregelungen haben und damit auf die Kreditvergabemöglichkeiten. Höchste Zeit also, die Pensionsverpflichtungen mittels Übertragung der bestehenden Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds von der Bilanz abzusondern oder in einer Treuhandlösung (CTA) adäquat mit Kapital zu unterlegen und bei Neuzusagen auf vom Rechnungszins unabhängige Konzepte umzusteigen.
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Hinweise für die Redaktionen
Weitere Informationen sowie die Modellrechnung finden Sie hier.
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Datenstand 30. September 2015.
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Die Übernahme wird:
- AllianzGIs Angebot im Anleihenmanagement ergänzen, und
- das Absatzpotenzial für RGPs Anlagestrategien erweitern, wobei Investmentprozess und Investmentteam unverändert bleiben.