Update Magazin III/2019

PEPP: EU verabschiedet Direktive für eine neue paneuropäische private Altersvorsorge

Zusammenfassung

Ein paneuropäischer Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der EU. Freier Waren-, Kapital- und Zahlungsverkehr sind ebenso wenig für die EU der 27 wegzudenken wie die Freizügigkeit, innerhalb der EU zu leben und zu arbeiten. Somit ist es nur folgerichtig, dass die EU auch eine europaweite Altersversorgung auf den Weg bringen will. Mit der Direktive zum Pan-European Personal Pension Product (PEPP) wurde der erste wesentliche Schritt in diese Richtung gegangen.


Update Magazin III/2019
Download der gesamten Ausgabe


Was ist PEPP?

Das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) soll eine neue freiwillige private Altersvorsorge offerieren, die eine Ergänzung zu bestehenden nationalen Altersvorsorgesystemen sein soll. Neben der Förderung des Wettbewerbs über Grenzen hinweg soll auch und vor allem den Bürgern, die im Laufe ihres Berufslebens in mehreren Mitgliedsstaaten arbeiten, ein einheitliches Sparprodukt ermöglicht werden.

Aktuell geben nur 27 % der Europäer im Alter von 25 bis 59 an, dass sie privat fürs Alter vorsorgen. Das aktuelle Zinsumfeld bedeutet zudem, dass die Rentenlücke weiter steigen wird, sogar bei denjenigen, die aktuell privat fürs Alter vorsorgen. Denn bei steigenden Lebenserwartungen und gleichzeitig sinkender Zeit im Erwerbsleben ist der Einzelne auch länger auf seine Ersparnisse für das Alter angewiesen (siehe Grafik A/).

Gesetzliche Sozialversicherungssysteme haben immer stärkere Herausforderungen zu meistern, wie beispielsweise eine sich weiter verschärfende Old-Age-Dependency-Ratio (siehe Grafik B/), also das Verhältnis von Rentnern im Alter über 65 zu Personen im arbeitsfähigen Alter. Mit der PEPP-Initiative ist ein erster Schritt auf europäischer Ebene getan, diesem Trend entgegenzuwirken und gleichzeitig Investitionen in der Europäischen Union zu fördern.

Für Unternehmen, die in verschiedensten europäischen Ländern aktiv sind und ihre Mitarbeiter auch über Landesgrenzen hinweg beschäftigen, kann sich das PEPP zu einem wesentlichen Baustein der Vergütung entwickeln und so in einer immer stärker auf Mobilität setzenden Gesellschaft einen starken Beitrag liefern (siehe Grafik C/).

A/ Entwicklung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren seit 19751

Grafik: Entwicklung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren seit 1975

Quelle: OECD-Schätzungen. Die Daten zum tatsächlichen Renteneintrittsalter basieren auf nationalen Umfragen zur Erwerbsbevölkerung, dem Labour-Force-Survey der Europäischen Union sowie für frühere Jahre und einige Länder auf Volkszählungen. Die Daten zur Lebenserwartung stammen aus den OECD-Health-Statistics, Eurostat-Daten und nationalen Quellen.

B/ Zahl der über 65-Jährigen im Verhältnis zur Zahl der Personen im Erwerbsfähigen Alter (20-64)
1975–2015 – 20503

Grafik: Zahl der über 65-Jährigen im Verhältnis zur Zahl der Personen im Erwerbsfähigen Alter

Quelle: United Nations World Population Prospects: The 2017 Revision

C/ Eine OGAW-Richtlinie für die Altersvorsorge PEPP:
Die „PAN-European Personal Pension“-Richtlinie im Rahmen der Säule 3

Grafik: Die „PAN-European Personal Pension“-Richtlinie im Rahmen der Säule 3

Quelle: KPMG Luxemburg

Was ist die politische Motivation für die Einführung von PEPP?

Die politische Motivation der Initiative ist eindeutig: Mit PEPP soll ein einheitliches Rahmenwerk geschaffen werden, welches das oft zerklüftete Bild in Europa, das geprägt ist von zahlreichen lokalen steuerlichen und regulatorischen Regeln in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, in ein einheitliches Bild überführt. Ein starker Anlegerschutzstandard für ganz Europa soll diesen neuen Weg für eine private Vorsorge flankieren. Sparer in der Europäischen Union sollen einerseits von einem stärkeren Wettbewerb profitieren, da nun ein breiteres Feld von Anbietern auf den Markt kommen und so ein niedrigerer Preis erwartet wird. Anbieter von PEPP-Lösungen können dann Skaleneffekte erreichen und damit die Konzepte kostengünstiger gestalten. Nach den Vorstellungen der europäischen Behörden sollen PEPP-Lösungen von Versicherungen, Banken, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Investmentfirmen angeboten werden.

Europaweite Übertragbarkeit der Altersvorsorge mittels eines attraktiven Produktes kann bei gebrochenen Erwerbsbiografien und einer immer stärker werdenden Mobilität ein wesentlicher Baustein für das Schließen der zu erwartenden Vorsorgelücke bedeuten.

Die Verpflichtung einer Basisversion zu geregelten Rahmenbedingungen hinsichtlich Kosten, Integration eines gewissen Anlegerschutzes und einheitlicher Aufsicht durch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sind weitere flankierende Maßnahmen, mit denen eine breite Akzeptanz gefördert werden soll.

Auch wenn viele Details aktuell noch in der Klärung sind, wird erwartet, dass mit PEPP mittelfristig ein wichtiger Baustein für die Vorsorge der Bürger in Europa geschaffen wird.

Wer darf PEPP anbieten?2

  • Versicherungen
  • Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge
  • Investmentfirmen
  • Vermögensverwalter
  • Banken

Wer darf PEPP nutzen?2

  • Angestellte / Selbstständige
  • Arbeitslose / Auszubildende

Was bedeutet PEPP für Finanzdienstleister wie Allianz Global Investors?

Industrievertreter vergleichen die Initiative gerne mit der Einführung von UCITS bei Publikumsfonds in Europa. Über die Zeit hat UCITS die Fonds-Industrie nahezu revolutioniert und aus lokalen Asset Management-Einheiten paneuropäische oder auch globale Anbieter gemacht, welche durch Skaleneffekte attraktivere Konzepte in den verschiedenen Märkten anbieten können. Auch wenn dieser Effekt nicht in naher Zukunft durch die Einführung von PEPP zu erwarten ist, ist das Potenzial immens und wird bis 2030 auf ca. 3,5 Trillionen EUR in Assets under Management geschätzt. Für Allianz und Allianz Global Investors ist es wichtig, dass wir unsere Expertise bei langfristigen Altersvorsorgelösungen auch in diesem Rahmenwerk einbringen.

Viele PEPP-Eigenschaften sollen auf nationaler Ebene im Einklang mit bestehenden Vorgaben für nationale Produkte geregelt werden. Das erscheint unerlässlich, um eine Gleichbehandlung mit existierenden Lösungen zu erreichen, stellt aber auch eine enorme Komplexität für den Anbieter dar.

Als Asset Manager im Allianz Konzern haben auch wir Vorsorgethemen in unserer DNA. Mit PEPP kommt in Europa eine neue Chance für Arbeitgeber, Individuen, aber auch für Allianz, an der Klärung einer der großen Herausforderungen unserer Zeit, dem demografischen Wandel und der steigenden Lebenserwartung der Bürger, aktiv gestaltend teilzunehmen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir, auch bei PEPP unsere institutionellen Kunden in enger Zusammenarbeit mit Allianz Leben zu unterstützen.

1) Die Trendwende hin zu einem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters seit dem Beginn des neuen Jahrtausends hat zwar in den meisten, aber nicht in allen Ländern stattgefunden. Bei Männern in Dänemark, Griechenland, Island, Japan und Mexiko bzw. bei Frauen in Griechenland, Irland und Mexiko lag das tatsächliche Renteneintrittsalter im Jahr 2000 höher als im Jahr 2016.
2) Europäische Kommission
3) Die Prognosen für die Altenquote fallen je nach Quelle unterschiedlich aus. Diese Studie verwendet zur besseren Vergleichbarkeit die UN-Daten. Die größten Unterschiede ergeben sich in folgenden Ländern: In Spanien bzw. Österreich soll die Altenquote (über 65-Jährige/ 20–64-Jährige) laut Eurostat um 39 bzw. 19 Prozentpunkte ansteigen, laut UN-Daten um 47 bzw. 29 Prozentpunkte. Umgekehrt soll sie sich in Lettland laut Eurostat um 33 Prozentpunkte erhöhen, laut den UN-Daten dagegen lediglich um 21 Prozentpunkte. Quelle: United Nations World Population Prospects: The 2017 Revision.

Ein Ranking, Rating oder eine Auszeichnung ist kein Indikator für die künftige Entwicklung und unterliegt Veränderungen im Laufe der Zeit. Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Es besteht unsererseits keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Investieren birgt Risiken. Der Wert einer Anlage und Erträge daraus können sinken oder steigen. Ein Erfolg der Strategie kann nicht garantiert und Verluste können nicht ausgeschlossen werden. Investoren erhalten den investierten Betrag gegebenenfalls nicht in voller Höhe zurück.

Die Volatilität der Preise für Fondsanteilwerte kann erhöht oder sogar stark erhöht sein. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Wenn die Währung, in der die frühere Wertentwicklung dargestellt wird, von der Heimatwährung des Anlegers abweicht, sollte der Anleger beachten, dass die dargestellte Wertentwicklung aufgrund von Wechselkursschwankungen höher oder niedriger sein kann, wenn sie in die lokale Währung des Anlegers umgerechnet wird.

Dies ist nur zur Information bestimmt und daher nicht als Angebot oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, zum Abschluss eines Vertrags oder zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren zu verstehen. Die hierin beschriebenen Produkte oder Wertpapiere sind möglicherweise nicht in allen Ländern oder nur bestimmten Anlegerkategorien zum Erwerb verfügbar.

Diese Information darf nur im Rahmen des anwendbaren Rechts und insbesondere nicht an Staatsangehörige der USA oder dort wohnhafte Personen verteilt werden. Die darin beschriebenen Anlagemöglichkeiten berücksichtigen nicht die Anlageziele, die finanzielle Situation, die Kenntnisse, die Erfahrung oder die besonderen Bedürfnisse einer einzelnen Person und sind nicht garantiert. Die dargestellten Einschätzungen und Meinungen sind die des Herausgebers und/oder verbundener Unternehmen zum Veröffentlichungszeitpunkt und können sich – ohne Mitteilung darüber – ändern. Die verwendeten Daten stammen aus verschiedenen Quellen und wurden als korrekt und verlässlich bewertet, jedoch nicht unabhängig überprüft; ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sind nicht garantiert. Es wird keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus deren Verwendung übernommen, soweit nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Bestehende oder zukünftige Angebots- oder Vertragsbedingungen genießen Vorrang.

Tagesaktuelle Fondspreise, Verkaufsprospekte, Gründungsunterlagen, aktuelle Halbjahres- und Jahresberichte und wesentliche Anlegerinformationen in deutscher Sprache sind kostenlos beim Herausgeber postalisch oder als Download unter der Adresse www.allianzgi-regulatory.eu erhältlich. Bitte lesen Sie diese alleinverbindlichen Unterlagen sorgfältig vor einer Anlageentscheidung.

Dies ist eine Marketingmitteilung, herausgegeben von Allianz Global Investors GmbH, www.allianzgi.de, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet in Deutschland; Sitz: Bockenheimer Landstr. 42–44, 60323 Frankfurt/M., Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/M., HRB 9340; zugelassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de). Diese Mitteilung genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen und unterliegt keinem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung solcher Empfehlungen. Die Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie die Weitergabe des Inhalts in jedweder Form sind nicht gestattet.

Update Magazin III/2019

ESG-Rahmenwerk für Staatsanleihen aus Schwellenländern

Zusammenfassung

Die Bonität eines Schwellenlandes hängt von vielen Faktoren ab. Typischerweise konzentrieren sich Anleger auf eine Reihe von Makrogrößen wie Haushaltsdefizit, Verschuldungsniveau, Leistungsbilanz oder Höhe der Devisenreserven.

Allianz Global Investors

Sie verlassen die Seite von Allianz Global Investors und gehen zu

Willkommen auf der Website von Allianz Global Investors in Deutschland

Rolle auswählen
  • Finanzberater
  • Privatanleger
  • Professioneller Anleger
  • Sie haben diese Website als „professioneller Anleger“ im Sinne von MiFID betreten. Um fortzufahren, sollten Sie über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Anlageentscheidungen verfügen, insbesondere im Hinblick auf die hiermit verbundenen Risiken.

    Sollten Sie kein „professioneller Anleger“ sein, bitten wir Sie, an Stelle dieser Website die Allianz Global Investors Website für „private Anleger“ aufzurufen.

    Die Informationen auf dieser Website sind nicht für US-Bürger oder solche US-Personen vorgesehen, für die die „Regulation S“ des Security Acts von 1933 der Securities and Exchange Commission Anwendung findet.

    Diese Website dient ausschließlich dem Zweck, Informationen zu Allianz Global Investors und den in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Produkten zur Verfügung zu stellen. Die dargestellten Informationen stellen keine Empfehlung oder Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung einzelner Wertpapiere dar.

    Die dargestellten Informationen und Einschätzungen können sich – ohne vorherige Mitteilung darüber – ändern.

    Das Betreten dieser Website unterfällt den deutschen Vorschriften und Gesetzen sowie den rechtlichen Voraussetzungen und Allgemeinen Nutzungsbedingungen dieser Website.

    Mit Betreten dieser Website bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen verstanden haben und akzeptieren. In Ihrem Interesse empfehlen wir Ihnen diese sorgfältig durchzulesen.

Aktivieren Sie das Kontrollkästchen, um die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.