Betriebsrenten ächzen unter Niedrigzinsen – Bund plant Entlastung

Veranda in den Dünen

Zusammenfassung

Die Bundesregierung plant eine Änderung der Grundlage für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen. Tobias C. Pross sieht in der Regelung eine Erleichterung für viele – insbesondere mittelständische – Unternehmen. Dennoch sollten Unternehmen sich auf ein länger anhaltendes Niedrigzinsumfeld einstellen. Die betriebliche Altersvorsorge werde zur Chefsache und sollte integraler Bestandteil des Risiko- und Liquiditätsmanagements werden.

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Rechnungszinses, der als Grundlage für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen anzusetzen ist. Der Gesetzentwurf, der in den kommenden Wochen im Bundestag und am 26. Februar im Bundesrat behandelt werden soll, sieht vor, dass zukünftig ein zehnjähriger anstelle eines siebenjährigen Durchschnitts der Marktzinsen als Grundlage für die Bemessung der Pensionsverpflichtungen für nach Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzierende Unternehmen gelten soll. Einer Modellrechnung von AllianzGI zufolge würde dadurch der HGB-Rechnungszins langsamer sinken und – ein gleichbleibendes Zinsniveau vorausgesetzt – 2018 bei ca. 3,37 % liegen. Das macht einen großen Unterschied: ohne die geplante Anpassung läge der Rechnungszins 2018 bei nur noch ca. 2,55 % und hätte zu einer ca. 29 prozentigen Erhöhung der Pensionsverpflichtungen1 seit 2014 geführt. Mit der geplanten zehnjährigen Durchschnittsbildung würden die Pensionsverpflichtungen bis 2018 lediglich um ca. 15 % steigen. 

 

Tobias C. Pross, Head of EMEA Allianz Global Investors, sagt:
"Diese neue Regelung würde vielen – insbesondere mittelständischen – Unternehmen Erleichterung verschaffen. Allerdings kauft diese Lösung nur Zeit: die Pensionsverpflichtungen stiegen zwar nicht so schnell an, das ändert aber nichts daran, dass Unternehmen diese Gefahr in ihren Pensionsverpflichtungen entschärfen müssen. Sie sollten sich auf ein länger anhaltendes Niedrigzinsumfeld einstellen. Die bAV wird damit zur Chefsache und sollte integraler Bestandteil des Risiko- und Liquiditätsman­agements sein."

 

Pensionsverpflichtungen häufig nicht mit Kapital gegenfinanziert

Schätzungsweise ist gerade einmal die Hälfte aller in deutschen Unternehmen/Kreditinstituten bestehenden Pensionsverpflichtungen mit bedarfsgerechtem Kapital gegenfinanziert. Viele Unternehmen verfügen sogar über gar keine Rückdeckung. Das ist problematisch. Denn sofern Unternehmen nicht rechtzeitig für eine ausreichende Kapitaldeckung sorgen, müssen die Rentenverpflichtungen bei Fälligkeit aus dem operativen Geschäft finanziert werden – unabhängig von der Geschäftsentwicklung und notfalls auch zulasten wichtiger Investitionen.

Sorge um schwächere Eigenkapitalbasis

Die Folge ist, dass die Eigenkapitalbasis von Unternehmen mit betrieblicher Al­tersvorsorge geschwächt werden kann. Insbeson­dere im Bankensektor kann das Auswirkungen auf die in Basel III enthaltenen Eigenkapitalregelungen haben und damit auf die Kreditvergabemöglich­keiten. Höchste Zeit also, die Pensionsverpflichtungen mittels Übertragung der bestehenden Verpflichtungen auf einen Pensions­fonds von der Bilanz abzu­sondern oder in einer Treuhandlösung (CTA) adäquat mit Kapital zu unterlegen und bei Neuzusagen auf vom Rechnungszins unabhängige Konzepte umzusteigen.


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Hinweise für die Redaktionen

Weitere Informationen sowie die Modellrechnung finden Sie hier. 




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1) Berechnung für ausgewogenen Personenstand mit 50% Rentnern und 50% Anwärtern.

Über den Autor

 Tobias C. Pross

Tobias C. Pross

Chief Executive Officer

Tobias C. Pross ist seit Januar 2020 Chief Executive Officer (CEO) von Allianz Global Investors. Vor seiner Berufung zum CEO war er Global Head of Distribution – eine Position, die er seit 2018 innehatte. Von 2015 bis Mai 2019 war er in seiner Funktion als Head of Europe, Middle East and Africa (EMEA) auch Vorsitzender des European Executive Committee.

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