AllianzGI unterstützt zwei Aktionärsanträge auf der Hauptversammlung von Meta Platforms

    19.05.2025 | Allianz Global Investors (AllianzGI) kündigt an, auf der am 28. Mai 2025 stattfindenden Hauptversammlung von Meta Platforms, Inc. (ehemals Facebook) zwei Aktionärsanträge zu unterstützen. Hierbei handelt es sich um Antrag 6 – „Aktionärsantrag zur dualen Kapitalstruktur“ – sowie um Antrag 7, den „Aktionärsantrag zur Offenlegung der Abstimmungsergebnisse nach Aktiengattungen“.

    AllianzGI ist über Aktien der Klasse A an Meta beteiligt. Aktien der Klasse B, die fast ausschließlich vom Gründer und CEO gehalten werden, weisen diesen Aktien gegenüber das Zehnfache der Stimmrechte auf. Diese Struktur schwächt die Stimmrechte von AllianzGI im Verhältnis zu ihrer Kapitalbeteiligung unverhältnismäßig stark. Sie schränkt die Möglichkeiten von Minderheitsaktionären erheblich ein, etwaige im Laufe der Zeit auftretende Interessenkonflikte zu adressieren, und sie enthält den Anlegern Stimmrechte vor, mit denen sie bei Fehlentwicklungen Abhilfe schaffen können. Die Unterstützung des Aktionärsantrags zur Einführung des Prinzips „eine Aktie, eine Stimme“ steht im Einklang mit AllianzGIs Engagement für faire Corporate-Governance-Praktiken.

    Die folgenden Anträge zielen daher darauf ab, die Corporate Governance und Transparenz bei Meta Platforms, Inc. zu verbessern:

    Antrag 6: Aktionärsantrag zur dualen Kapitalstruktur AllianzGI unterstützt Antrag 6, der den Vorstand von Meta Platforms auffordert, einen Rekapitalisierungsplan für alle ausstehenden Aktien aufzustellen und umzusetzen, damit jede Aktie eine Stimme erhält. Dieser Vorschlag empfiehlt einen Übergangsprozess von sieben Jahren oder einen anderen vom Vorstand als angemessen angesehenen Zeitrahmen, um das unverhältnismäßig hohen Stimmgewicht der fast ausschließlich vom Gründer und CEO gehaltenen Klasse-B-Aktien zu beseitigen.

    Antrag 7: Aktionärsantrag zur Offenlegung der Abstimmungsergebnisse nach Aktiengattungen AllianzGI unterstützt zudem Antrag 7, der Meta Platforms auffordert, ab der Hauptversammlung 2026 die Abstimmungsergebnisse zu Angelegenheiten, die einer Abstimmung durch die Anteilseigner unterliegen, nach Aktiengattungen offenzulegen. Durch eine Aufschlüsselung der Abstimmungsergebnisse zwischen Aktien mit einem und Aktien mit mehreren Stimmrechten wird die Transparenz erhöht. Nach Ansicht von AllianzGI würde dies dazu beitragen, die Meinung von Minderheitsaktionären besser sichtbar zu machen.

    Matt-Christensen

    Matt Christensen, Global Head of Sustainable and Impact Investing, kommentiert:
    „AllianzGI setzt sich dafür ein, durch Stimmrechtsausübung und verantwortungsbewusste Investmentpraktiken positive Veränderungen voranzutreiben. Als langfristig orientiertem Anteilseigner sollte unser Stimmrecht unserer Kapitalbeteiligung entsprechen. Die derzeitige Struktur mit Mehrfachstimmrechten bei Meta, bei der die vom Gründer und CEO gehaltenen Aktien der Klasse B das Zehnfache des Stimmrechts der Aktien der Klasse A haben, führt zu einer unverhältnismäßig starken Einschränkung unserer Fähigkeit, Einfluss auf das Unternehmen zu nehmen und die Unternehmensführung bei Bedarf zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist insbesondere dann bedenklich, wenn anhaltende Kontroversen Bedenken hinsichtlich Schwächen in der Unternehmensführung aufkommen lassen. Die Unterstützung der beiden Aktionärsanträge steht somit im Einklang mit unserem Engagement für eine faire Governance und effektive Stimmrechtsausübung. AllianzGI sieht es als treuhänderische Pflicht an, im Namen der Kunden die Stimmrechte wohlüberlegt auszuüben.“

    Anfang dieses Jahres veröffentlichte AllianzGI seine jährliche Analyse der Stimmabgabe auf weltweiten Hauptversammlungen im Jahr 2024, basierend auf der Teilnahme an 8.879 (2023: 9.137) Aktionärsversammlungen und der Abstimmung über rund 90.000 Anträge von Aktionären und Management. AllianzGI stimmte bei 72 Prozent (2023: 71 Prozent) aller Hauptversammlungen weltweit gegen mindestens einen Tagesordnungspunkt oder enthielt sich. AllianzGI lehnte 19 Prozent der kapitalbezogenen Vorschläge, 22 Prozent der Vorschläge zur Wahl von Direktoren und 41 Prozent der Vorschläge zur Vergütung ab, was die hohen Erwartungen an die Governance-Standards von Unternehmen widerspiegelt.


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