Zusammenfassung
In Überlegungen über die Auswirkungen der Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen (TTP) und der Suche nach einer Erklärung für die Solvabilitätsentwicklung der „Verlierer“ scheint die Ultimate Forward Rate (UFR; der „Ewigkeitszins“) eine entscheidende Rolle zu spielen. Sehen wir uns einmal genauer an, warum das so ist:
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Dr Florian Ueltzhöfer
Aktuar DAV/IVS
Teoman Kaplan
Aktuar DAV
Als das Solvency-II-Projekt vor „Jahrzehnten“ an den Start ging, gab es noch Renditen. Angesichts der zum Teil sehr langen Laufzeiten der Verbindlichkeiten – von bis zu 100 Jahren in einigen Ländern – mussten sich die Versicherungsmathematiker mit der Frage beschäftigen, wie sich das lange Ende der Renditekurve modellieren lässt. Die ausschließliche Verwendung von Marktdaten war keine Option, da es kaum Instrumente (z. B. Swaps) gibt, die über alle Laufzeiten hinweg die erforderliche Liquidität aufweisen. Für jede Währung wurde ein eher willkürlicher Last Liquid Point (LLP) festgelegt (z. B. 20 Jahre für den Euro), wobei angenommen wird, dass über diesen Punkt hinaus kein tiefer, liquider und transparenter Handel mehr beobachtet werden kann.
Wie also sollten langfristige Verbindlichkeiten diskontiert werden? Damit waren die Aktuare einmal mehr gefordert, eine „möglichst komplexe“ Methode zur Extrapolation der Zinsstrukturkurve zu entwickeln und zugleich genügend „freie“, von der Aufsichtsbehörde auszuwählende Parameter vorzusehen, damit jede gewünschte Laufzeitstruktur erreicht werden kann. Der wichtigste dieser Parameter ist die UFR – einfach ausgedrückt, das langfristig zu erwartende Zinsniveau. Auf der Grundlage historischer Wachstumsraten und Inflationserwartungen wurde die UFR für den Euro auf 4,2 % festgesetzt. Damit war dies – unabänderlich – der Terminzins-satz für alle Laufzeiten von 60 Jahren und darüber hinaus!
Wenn Sie schon das als ziemlich komplex und merkwürdig empfinden, halten Sie sich gut fest: Denn jetzt sehen wir uns an, wie das einige der Länder in Q1 2020 zu „Verlierern“ gemacht hat!
- Der generelle Rückgang der Swap-Sätze hat sicherlich nicht geholfen. Zusammen mit einer Erhöhung der Volatilitätsanpassung (VA) um 39 Basispunkte haben sich die anwendbaren Zinssätze bis zum LLP von 20 Jahren um mindestens 1 bis 41 Basispunkte erhöht (siehe (1)) und den Renditerückgang kompensiert.
- Seit 2018 ist die UFR nicht mehr für „ewig“ festgelegt, sondern ein beweglicher Zielsatz, der jährlich berechnet wird. 2019 lag sie bei 3,90 %; 2020 waren es 15 Basispunkte weniger. Wie in allen anderen ersten Quartalen hat dies zu einer erheblichen Verschlechterung der Solvabilitätsquoten in den Ländern mit Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über 20 Jahren geführt. In der Extrapolationsphase (siehe (2)) ist die Veränderung im ersten Quartal hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass bereits ab einer Restlaufzeit von 70 Jahren ein Rückgang um mehr als 10 Basispunkte zu verzeichnen war.
- Trotz der in unseren bisherigen Ausgaben beschriebenen überkompensierenden Wirkung der VA scheinen andere negative Auswirkungen auf die Solvabilität in Deutschland, Frankreich, Österreich und Norwegen deutlich schwerer gewogen zu haben als der positive Effekt der VA. Hinzu kommt noch die jährliche Abschreibung des Rückstellungstransitionals (TTP). Wie in unserer letzten Ausgabe beschrieben, werden die versicherungstechnischen Rückstellungen jedes Jahr um ein Sechzehntel der ursprünglichen TTP erhöht. Dieser Anstieg der versicherungstechnischen Rückstellungen führt auch zu einem erheblichen Rückgang der anrechnungsfähigen Eigenmittel.
Da wir bisher noch kein Wort über die nordischen Länder verloren haben, schauen wir uns kurz Norwegen an, das trotz eigener Währung und VA von den beschriebenen Auswirkungen stark betroffen ist. Der LLP für die NOK-Diskontkurve wurde auf lediglich zehn Jahre festgelegt. Daher wird die NOK-VA auch nur für Laufzeiten bis zu zehn Jahren angewendet – an dem Punkt setzt die Extrapolation ein. Zusammengenommen schwächt dies die VA und erhöht die Wirkung der UFR.
Diese kurze Analyse kann zwar nicht auf alle Gründe für die starken Veränderungen der Solvabilitätsquoten eingehen, sollte aber als Grundlage für weitere Überlegungen dienen.
Wir freuen uns auf künftige Diskussionen an dieser Stelle!
Entwicklung der risikolosen Basiszinskurve (inkl. VA) in Q1 2020
Quelle: EIOPA, Risk-free interest rate term structures, Monthly Technical Information, Dez. 2019 und März 2020; eigene Berechnung.
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Zusammenfassung
In den vergangenen Wochen haben wir uns mit mehreren Besonderheiten des Solvency-II-Regelwerks beschäftigt. Ein Thema, das wir bislang noch nicht adressiert haben, sind Aktien. In der Vermögensaufteilung der meisten Länder spielen Aktien kaum eine Rolle.