Zusammenfassung
In unserer ersten Ausgabe haben wir differenziert dargelegt, wie sich die Solvabilitätsquoten auf den europäischen Versicherungsmärkten während der Marktkrise im ersten Quartal 2020 und der anschließenden Erholungsphase entwickelt haben. Heute werfen wir einen genaueren Blick auf die Entwicklung der anrechenbaren Eigenmittel (Eligible Own Funds, EOF) und der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR). Konkret untersuchen wir, ob die Veränderungen der Solvabilitätsquoten hauptsächlich auf die Volatilität des verfügbaren Kapitals oder auf Veränderungen des erforderlichen Kapitals zurückzuführen sind.
Laden Sie den Artikel herunter |
Dr Florian Ueltzhöfer
Aktuar DAV/IVS
Teoman Kaplan
Aktuar DAV
Zur besseren Übersichtlichkeit werden wir uns heute nur auf das erste Quartal 2020 konzentrieren. Auch hier haben wir die Länder nach der Veränderung ihrer Solvabilitätsquoten geordnet – von der deutlichsten Verschlechterung bis hin zur deutlichsten Verbesserung. Offensichtlich geben weder die EOF noch die SCR – für sich genommen – einen klaren Hinweis auf die Entwicklung der Solvabilitätsquoten.
Insbesondere bei der SCR erscheinen die Daten recht erratisch. So weisen nur drei Länder (DE, FR, DK) überhaupt einen Anstieg der SCR auf. Außerdem gehört Dänemark zu den vier Ländern, deren Solvabilitätsquote sich trotz eines Anstiegs der SCR verbessert hat.
Außer in Schweden und Belgien hat eine Erhöhung/Verringerung der EOF jedoch zu einer Verbesserung/Verschlechterung der Solvabilitätsquoten geführt. Interessanterweise gehört der Markt mit dem stärksten Rückgang der EOF zu den Ausnahmen. Es zeigt sich, dass die Hauptursachen für diese unterschiedlichen Ergebnisse in den Besonderheiten des Solvency-II-Modells begründet sind.
Während der zehnjährigen Vorbereitungsphase für Solvency II wurde ein starker Fokus auf die Vermeidung von Fehlanreizen gelegt, die sich aus dem kurzfristigen Zeithorizont der Kapitalanforderungen im Gegensatz zum langfristigen Geschäftsmodell der Versicherungsunternehmen ergeben. In Anbetracht der Vielfalt der europäischen Versicherungsmärkte wurden daher verschiedene obligatorische und fakultative Maßnahmen für langfristige Garantien (Long-Term Guarantees, LTG) eingeführt. Durch die COVID-Krise wurden diese Maßnahmen einem Härtetest unterzogen:
- In SE und BE scheinen die Maßnahmen die gewünschten Ergebnisse gebracht zu haben.
- In DK und NL scheinen die Maßnahmen über das Ziel hinausgeschossen zu sein, was die EIOPA in ihrer Stellungnahme zum Solvency-IIReview aufgegriffen hat.
- Vor allem in IT, aber auch in DE, AT und FR scheinen diese Maßnahmen dagegen nicht wie geplant funktioniert zu haben.
- ES und UK, die einzigen beiden Länder, die die Matching-Anpassung anwenden, müssen separat betrachtet werden.
In den nächsten Ausgaben unserer Serie werden wir diese Ergebnisse weiter analysieren und ihre Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Insurance Asset Managements erläutern. Wie wir gesehen haben, schlägt dieses in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Wege ein.
Wir freuen uns auf weitere Diskussionen mit Ihnen!
Entwicklung von EOF und SCR bei Lebensversicherern und anderen Versicherungen während der COVID-Krise (Q1/20)
Quelle: EIOPA-Versicherungsstatistiken (SQ Own Funds 2020); eigene Präsentation.
Investieren birgt Risiken. Der Wert einer Anlage und Erträge daraus können sinken oder steigen. Investoren erhalten den investierten Betrag gegebenenfalls nicht in voller Höhe zurück. Die Volatilität der Preise für Fondsanteilwerte kann erhöht oder sogar stark erhöht sein. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Investmentfonds sind möglicherweise nicht in allen Ländern oder nur für bestimmte Anlegerkategorien zum Erwerb verfügbar. Tagesaktuelle Fondspreise, Verkaufsprospekte, Gründungsunterlagen, aktuelle Halbjahres- und Jahresberichte und wesentliche Anlegerinformationen in deutscher Sprache sind kostenlos beim Herausgeber postalisch oder als Download unter der Adresse www.allianzgi-regulatory.eu erhältlich. Bitte lesen Sie diese alleinverbindlichen Unterlagen sorgfältig vor einer Anlageentscheidung. Dies ist eine Marketingmitteilung herausgegeben von Allianz Global Investors GmbH, www.allianzgi.de, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet in Deutschland; Sitz: Bockenheimer Landstr. 42–44, 60323 Frankfurt/M., Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/M., HRB 9340; zugelassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de)
Für Investoren in Europa (exklusive Schweiz)
Tagesaktuelle Fondspreise, Verkaufsprospekte, Gründungsunterlagen, aktuelle Halbjahres- und Jahresberichte und wesentliche Anlegerinformationen in deutscher Sprache sind kostenlos beim Herausgeber postalisch oder als Download unter der Adresse www.allianzgi-regulatory.eu erhältlich. Sie können hierzu auch die Verwaltungsgesellschaft Allianz Global Investors GmbH in Großbritannien (Domizilland des Fonds) kontaktieren. Österreichische Investoren können zusätzlich die österreichische Informationsstelle Allianz Investmentbank AG, Hietzinger Kai 101–105, A-1130 Wien kontaktieren. Bitte lesen Sie diese alleinverbindlichen Unterlagen sorgfältig vor einer Anlageentscheidung. Dies ist eine Marketingmitteilung herausgegeben von Allianz Global Investors GmbH, www.allianzgi.de, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet in Deutschland; Sitz: Bockenheimer Landstr. 42–44, 60323 Frankfurt/M., Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/M., HRB 9340; zugelassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de). Allianz Global Investors GmbH hat eine Zweigniederlassung errichtet in Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Luxemburg, Schweden, Belgien und in den Niederlanden. Die Kontaktdaten sowie Informationen zur lokalen Regulierung sind hier (www.allianzgi.com/Info) verfügbar.
Für Investoren in der Schweiz
Tagesaktuelle Fondspreise, Verkaufsprospekte, Gründungsunterlagen, aktuelle Halbjahres- und Jahresberichte und wesentliche Anlegerinformationen sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft Allianz Global Investors GmbH in Großbritannien (Domizilland des Fonds), dem Herausgeber, dem für den Fonds benannten Vertreter in der Schweiz sowie der Zahlstelle BNP Paribas Securities Services, Paris, Niederlassung Zürich, Selnaustrasse 16, CH-8002 Zürich postalisch oder als Download unter der Adresse www.allianzgi-regulatory.eu erhältlich. Bitte lesen Sie diese alleinverbindlichen Unterlagen sorgfältig vor einer Anlageentscheidung. Dies ist eine Marketingmitteilung, herausgegeben von Allianz Global Investors (Schweiz) AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Allianz Global Investors GmbH.
AdMaster: #1717300
Zusammenfassung
Nachdem wir uns in den ersten beiden Ausgaben unseres Insurance Snapshots mit der Volatilität der Solvabilitätsquoten während der Coronakrise beschäftigt haben, werfen wir in dieser Ausgabe einen genaueren Blick auf die optionalen Elemente der Solvency II-Richtlinie. Diese sind entscheidend für ein Verständnis der Unterschiede zwischen den Ländern. Ein umfassendes Verständnis dieser Maßnahmen ist auch deshalb wichtig, weil sie Teil der bevorstehenden Solvency-II-Review sind.